Gender Mainstreaming

Was ist Gender Mainstreaming?

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, in dem Bewusstsein, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Alle Entscheidungsprozesse sollen für die Gleichstellung der Geschlechter nutzbar gemacht werden. Mehr über Gender Mainstreaming lesen Sie hier.

Was hat Gender Mainstreaming mit Frauenpolitik zu tun?

Gender Mainstreaming und Frauenpolitik werden beide eingesetzt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Gender Mainstreaming ist dabei die Strategie, um geschlechtsspezifische Ausgangspositionen und Folgen einer Maßnahme zu bestimmen.

Werden hierbei Benachteiligungen von Frauen oder von Männern festgestellt, ist Frauenpolitik bzw. Männerpolitik, die das einzusetzende Instrument, um der jeweiligen Benachteiligung entgegenzuwirken. Mehr Informationen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming finden Sie hier.

Wie steht die LAG Kommunale Frauenbeauftragte zu Gender Mainstreaming?

Aus unserer Sicht haben Frauenbeauftragte keine Verpflichtung, Gender Mainstreaming selbst durchzuführen, da es sich um eine Top-Down-Strategie handelt, die quer durch alle Bereiche von oben nach unten, d.h. von der Verwaltungsspitze, ausgehen muss. Dennoch liegt auf der Hand, dass Gender Mainstreaming thematisch eng mit unserer gesetzlichen Aufgabe, der Durchsetzung von Gleichberechtigung verwandt ist, und dass Frauenbeauftragte aus ihrer Arbeit heraus über umfangreiches Fachwissen verfügen, das bei Genderprozessen genutzt werden kann. Deshalb gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten für die Position der Kommunalen Frauenbeauftragten im GM-Prozess, die je nach der Lage vor Ort bzw. eigener Prioritäten, in den Arbeitsinhalten gewählt werden können.

Frauenbeauftragte können Gender-Prozesse selbst initiieren, d.h. die Verwaltungsspitze auffordern, die Prinzipien des Gender Mainstreaming in der Verwaltung einzuführen und zu beachten. Sie können das Thema aber auch selbst einführen und z.B. im Rahmen der Frauenversammlung, im Frauenbildungsprogramm oder bei verwaltungsinternen Fortbildungen über Gender Mainstreaming informieren. Hat die Verwaltungsspitze das Gender Mainstreaming bereits eingeführt, ist ein Begleiten bzw. Kontrollieren des Prozesses durch die Frauenbeauftragte möglich, da hierdurch in jedem Fall Frauen betroffen sind und die Frauenbeauftragte über das notwendige Fachwissen verfügt.