VORTRAG : Frau und Rente
Frau und Rente
Judith Gräßer I Deutsche Rentenversicherung
Der Vortrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den
Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es werden
verschiedene rentenrechtliche Zeiten wie
z. B. Minijobs, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten erklärt.
Was hat die Rentenversicherung mit der Ehescheidung zu tun? Wozu
brauche ich meine Schulzeugnisse? Die Referentin verweist auf die
Möglichkeiten, bereits in jüngeren Jahren die Zeiten im Versicherungskonto zu klären.
Im zweiten Teil der Veranstaltung geht es um die Rentenansprüche.
Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung erhalten? Was bedeutet „Erziehungs
rente“? Welche Ansprüche habe ich, falls mein Ehepartner versterben
sollte? Außerdem wird erläutert, wie man Kontakt zur Deutschen
Rentenversicherung aufnimmt. Ziel des Vortrages ist es, alle Fragen
zu diesen Themen zu beantworten und die Teilnehmerinnen über den
aktuellen rechtlichen Stand zu informieren.
Vortrag
Frau und Rente
Kleiner Saal
Saarbrücker Schloss
66119 Saarbrücken
Di., 12.01.
16.00 – 18.00 Uhr
kostenfrei
Anmeldung:
Frauenbüro | Regionalverband Saarbrücken | frauenbuero@rvsbr.de